Was fördern wir?
Die Picciolo-Stiftung fördert insbesondere pädagogische Maßnahmen und Projekte, Veranstaltungen und pädagogisch begründete Beschaffungen für Schulen, Kindergärten und andere Erziehungseinrichtungen.
Wir fördern gerne auch unter Einbeziehung der Eltern oder Elternteile der Kinder und Jugendlichen.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für solche Maßnahmen und Veranstaltungen verwandt werden, die entsprechend den Haushaltsvorgaben der Kommune oder anderer Institutionen nicht finanziert werden können, wie z.B. therapeutische Maßnahmen, Ausflüge, auch Reisen außerhalb der Unterrichtszeit mit pädagogischer Begleitung oder schulisch gesteuerte Aktivitäten mit Eltern und Kindern sowie besondere Kultur- und Sportveranstaltungen.
Pädagogisch wünschenswerte Sachbeschaffungen, die entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben des Kindergarten- oder Schulträgers nicht bezahlt werden, sind ebenfalls förderungswürdig. Ihre Beschaffung erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem Schulträger im Hinblick auf Folgekosten, Sicherheitskriterien etc.
Förderbedingungen der Picciolo-Stiftung
Ziel der Stiftung Bielefelder Förderschulen ist die Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher vorwiegend im Raum Bielefeld. Die Förderung erfolgt an Schulen, Kindergärten und sonstigen Jugendeinrichtungen sowie im Einzelfall auch an Privatpersonen. Die Stiftung fördert durch direkte Kostenübernahme bei einzelnen Maßnahmen aber auch in Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen, Vereinen und Stiftungen.
Wenn Sie Mittel aus unserem Fördertopf beantragen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag, gerne auch per E-Mail an die Anschrift info@stiftung-bielefelder-foerderschulen.de
- Die Antragstellung erfolgt durch die die Schule unter Einbeziehung des Schuleiters oder durch den Förderverein
- Die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel an den Förderverein; alternativ ist auch einen direkte Kostenübernahme möglich.
- Der Empfänger stimmt einer öffentlichkeitswirksamen Übergabe zu (Fotos, Presse, Veröffentlichung Homepage)
- Durch den Antrag entsteht kein Rechtsanspruch auf die Zahlung
- Im Antrag muss die Beschreibung des Förderprojektes mit folgenden Inhalten erfolgen:
- Ziel des Projektes
- Von wann bis wann findet das Projekt statt
- Welche Ideen gibt es zur Öffentlichkeitsarbeit
- Finanzplan einschließlich Gesamtkosten, Zuschussbedarf, andere Finanzquellen (Stadt, Schulverwaltungsamt und/oder Sponsoren, Eigenmittel)
- Absenderangaben mit Ansprechpartner, Adresse inkl. E-Mail, Telefon
- Satzung des Fördervereins und Nachweis der Gemeinnützigkeit (Kopie)
Wie beantrage ich eine Förderung?
Hier können Sie unsere Förderbedingungen mit näheren Informationen herunterladen.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen und Materialien in folgenden Bereichen:
- Inklusion
- Künstlerische Bildung und Therapie
- Musikalische Bildung und Therapie
- Lernequipment
- Projekte zum Thema: Ernährung, Gesundheit, Historie, Kultur, Kunst, Musik, Politik, Soziales, Tanz- und Theater
- Schülerfirmen
- Therapeutische Anwendungen und Projekte
Gerne fördern wir Projekte mit Schulungen und Trainings für Kinder, Schüler und Jugendliche zu den Themen:
- Berufsorientierung
- Deeskalation
- Gesundheit und Ernährung
- Gewaltprävention
- Kompetenzförderung
- Kooperatives Lernen/Teamgeist stärken
- Neue Medien und die Risiken
- Missbrauch
- Motivation
- Selbstverteidigung und Zivilcourage
- Suchtprävention
- Verkehrssicherheit
- Zeit- und Lernmanagement